Fälligkeit Sozialversicherungsbeiträge 2025. Die spitzenorganisationen der sozialversicherung haben das bisherige rundschreiben zur fälligkeit des gesamtsozialversicherungsbeitrages vom 25.08.2006. Die beitragssätze in der rentenversicherung (18,6 prozent) und zur arbeitslosenversicherung (2,6 prozent) bleiben 2025 unverändert.
Rechengrößen in der sozialversicherung 2025 (voraussichtliche zahlen der jahresentgeltgrenzen und der beitragsbemessungsgrenzen für 2025) Für das jahr 2025 hebt die regierung den durchschnittlichen zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen krankenversicherung um 0,8 prozentpunkte auf 2,5 prozent an.